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Warenverkauf in die Schweiz bei geringem Warenwert

Midge

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1

Saturday, January 24th 2009, 12:42pm

Warenverkauf in die Schweiz bei geringem Warenwert

Hallo Gemeinde der erfahrenen Shopbetreiber... :)

Seit gestern beschäftigt mich eine Angelegenheit, zu der ich in meinem Fall noch keine aussagekräftige Lösung finden konnte. Es geht um die Ausweisung der Mehrwertsteuer beim Warenverkauf in Nicht-EU-Staaten, speziell der Schweiz. Im Web gibt es eine Menge (teils widersprüchlicher oder veralteter) Informationen dazu, die entweder nur sehr allgemein gehalten sind, sich auf Warenverkäufe im Bereich über 500 bzw. 1000 Euro Netto beziehen oder aber gleich den Vorgang im B2B Bereich beschreiben. Alle von mir gefundenen Informationen haben einige Gemeinsamkeiten, die sich allerdings auf den Paketversand bei höheren Warenwerten beziehen:

- Rechnung grundsätzlich ohne Mwst. Der Empfänger hat die für sein Land geltenden Zölle und Mwst. zu zahlen.
- Rechnungen in dreifacher Ausfertigung der Sendung beilegen
- Diese Rechnungen ohne MwSt-Ausweisungen, werden vom deutschen FA nur mit Ausfuhrbescheinigung akzeptiert

- Bei Warenwert inkl. berechneten Versandkosten über EUR1000,-- ist eine Ausfuhrerklärung der Sendung beizufügen,
- bei Wert über EUR 3000,00 muß die Ausfuhr vorabgefertigt werden, d.h. man muß zum Zollamt mit der Ware und die Ausfuhrerklärung abstempeln lassen (die Sendung wird "gestellt"). Die Spedition sendet nach erfolgter Ausfuhr eine "Ausfuhrbescheinigung" zurück, die der Rechnung zum Nachweis der Ausfuhr beigeheftet wird.
- Benötigt wird für jeden Artikel eine Warennummer (Harmonized Tariff Code), die die Ware eindeutig identifizieren soll. Diese wird von allen Mitgliedsländern des GATT Abkommens verwendet, nach ihr richtet sich auch der evtl. zu entrichtende Zoll.

Mein Problem ist: Der hohe verwaltungstechnische Aufwand und die hohen zusätzlichen Portokosten (für den Kunden) stehen in keinem Verhältnis, zum versendeten Warenwert. Daher suche ich nach einer "sauberen" Verfahrensweise, die sich auf reine Warenverkäufe (Brutto / ohne Versand) im Bereich zwischen 20 - 50 Euro bezieht und größen- und gewichtstechnisch keinen teuren Paketversand benötigt. In meiner Situation können Tonträger (bis max. 2 Kg) preisgünstig per Europabrief in die Schweiz (Deutsche Post Tarifzone 1) versendet werden. Durch diese, für schweizer Kunden kostengünstige Versandoption (bis 500g = 3,00 Euro / bis 1000g = 6 Euro / abhängig vom Warenwert zzgl. 2,05 Euro für Einschreiben) und durch die überwiegende Unterschreitung der Zoll-Einfuhr-Freigrenzen, kann von meiner Seite nicht garantiert werden, dass der (deutsche oder der schweizer) Zoll die Sendung in Augenschein nimmt und eine Ausfuhrbescheinigung (relevant für das deutsche Finanzamt) zurückgesendet wird. Kann also kein Nachweis der erfolgreichen Ausfuhr erbracht werden (Einlieferungsbeleg der Post reicht nicht aus), riskiert man die nicht berechnete MwSt selbst an das deutsche FA zahlen zu müssen.

Unter Berücksichtigung meiner aufgeführten Gesichtspunkte, würden mich eure Verfahrensweisen oder Erfahrungen interessieren. Weiterhin stellt sich mir die Frage, ob es für einen Kunden eines Nicht-EU-Staats von Nachteil ist, wenn die Ware (unabhängig vom zu zahlenden Gesamtpreis) mit ausgezeichneter deutscher MwSt verkauft wird, diese damit auch im Fall von Zollkontrollen in der Rechnung ersichtlich ist? Anders gesagt: Wird die in Deutschland gezahlte MwSt vom schweizer Zoll abgezogen und anschließend der reine Nettowert für die Neu-Berechnung der schweizer MwSt verwendet? In diesem Fall, wäre die Ausweisung der deutschen MwSt kein Problem. Diese könnte dann sogar vom schweizer Kunden, durch Rücksendung der Ausfuhrbescheinigung (oder der Rechnungskopie mit Zoll-Stempel) vom Shopbesitzer erstattet werden (sofern sich der Aufwand für den Kunden überhaupt lohnt).

Über eine rege Diskussion (mit Vorschlägen, Hinweisen, Tipps und Erfahrungen) würde ich mich sehr freuen. Ich strebe sicherlich keine verbindliche Rechtsberatung an.... ;)
Wissen ist nützlich, wenn man jemanden kennt den die richtigen Fragen quälen. ;)
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Benscher

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2

Tuesday, February 3rd 2009, 11:14am

Also grundsätzlich erklärt sich die MwSt./Ust Sache doch von alleine.

Alles was in der EU ist (außer in Deutschland) und bei Dir mit einer gültigen VAT ID (Umsatzsteueridentifikationsnummer) bestellt, bekommt die Ware netto (also exclusive der deutschen Mwst.). Dieser Fall gilt nur für Unternehmer aus dem Europäischen Ausland.

Ein privater Endverbraucher aus dem Europäischen Ausland MUSS brutto bezahlen (also incl. der deutschen Mwst.)

Alles was nicht EUROPA ist und dazu zählt auch die Schweiz sind Drittländer. Die bekommen alles netto und Zahlen auch nur den netto Warenwert.

Wenn ich mich jetzt recht entsinne musste ich immer wenn ich was in Schweiz verschickt habe eine Zolldeklaration ausfüllen. Bei der Post habe ich es direkt auf dem Beleg dafür gemacht und bei UPS gabs einen Haken im Menue.

Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen .....
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Midge

Trainee

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3

Tuesday, February 3rd 2009, 12:37pm

Hallo Benscher! :)

Danke für deine Antwort...
Also grundsätzlich erklärt sich die MwSt./Ust Sache doch von alleine.

Alles was in der EU ist (außer in Deutschland) und bei Dir mit einer gültigen VAT ID (Umsatzsteueridentifikationsnummer) bestellt, bekommt die Ware netto (also exclusive der deutschen Mwst.). Dieser Fall gilt nur für Unternehmer aus dem Europäischen Ausland.

Ein privater Ednverbraucher aus dem Europäischen Ausland MUSS brutto bezahlen (also incl. der deutschen Mwst.)
In diesem Fall stimme ich dir vollkommen zu.


Alles was nicht EUROPA ist und dazu zählt auch die Schweiz sind Drittländer. Die bekommen alles netto und Zahlen auch nur den netto Warenwert.

Wenn ich mich jetzt recht entsinne musste ich immer wenn ich was in Schweiz verschickt habe eine Zolldeklaration ausfüllen. Bei der Post habe ich es direkt auf dem Beleg dafür gemacht und bei UPS gabs einen Haken im Menue.
... und genau hier liegt der dezente, aber für mich relevante Unterschied. Die Schweiz hat eine sehr hohe "Einfuhr-Steuer-Freigrenze", die meines Wissens bei knapp unter 50 Euro Netto-Warenwert liegt. Durch den überwiegend geringen Nettowarenwert (oft unter 40 Euro) bei einer Bestellung aus der Schweiz (in meinem Shop), kann ich also nicht garantieren, dass der schweizer Zoll diese Sendung beachtet (oder steuerlich bearbeitet). Zudem findet der Versand auch per günstigem Europabrief statt und nicht per Paket. Eine Zoll-Inhaltsangabe mit Nettopreis klebe ich aber immer auf meine Sendungen in Nicht-Europa-Länder.

Durch diesen Sachverhalt kann ich daher nicht garantieren, dass ich den für das deutsche Finazamt ausschlaggebenden "Ausfuhrnachweis" bekomme, der mich berechtigt die vom schweizer Kunden nicht gezahlte MwSt rauszurechnen. Im Endeffekt würde ich also die MwSt für den schweizer Kunden, beim deutschen Fiskus zahlen müssen, sofern ich kein Ausfuhrnachweis erbringen kann. Der teure und den Nachweis beinhaltende Paketversand in die Schweiz, ist für mich und den schweizer Kunden unverhältnismäßig, im Vergleich zu reinen Warenwert. Aus diesem Grund weise ich auch bei Nicht-EU-Ländern die deutsche MwSt aus, ermögliche aber die Erstattung dieser nach Zusendung der Ausfuhrerklärung vom schweizer Zoll, durch den Kunden. Immerhin mussten schweizer Kunden auch zu Zeiten meiner Kleinunternehmerreglung mit diesem Sachverhalt zurecht kommen, da keine MwSt gesondert in Rechnungen ersichtlich war. Soweit mir bekannt, landete in den letzten Jahren, nicht eine meiner Sendung davon beim schweizer Zoll.

Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen .....
Natürlich! Ich freue mich immer über einen konstruktiven Erfahrungsaustausch. Ganz besonders aber darüber, dass sich doch noch jemand für etwas anderes interessiert, als den Modul-Einbau oder technische Belange (Probleme) seines Shops. ;) Danke!
Wissen ist nützlich, wenn man jemanden kennt den die richtigen Fragen quälen. ;)
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